Projektaufruf für LEADER-Vorhaben - Zusatzmittel ELR

Landesweit stehen 2,5 Mio. € bereit - wer Projekte hat, bitte melden

ACHTUNG - die Chance für neue Projekte, die ELR-konform sind.

In Kürze:

  1. Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
  2. Ihr Projekt entspricht den ELR-Prinzipien? (Achtung: es können nur Projekte angenommen werden, die ELR-konform sind.)
  3. Bis zum Abgabedatum muss das Projekt bewilligungsreif sein (also nur umsetzungsreife Vorhaben).
  4. Die Projektumsetzung darf maximal bis Ende 2024 dauern (die Abrechnung bis März 2025), es gibt Stand Heute KEINE Möglichkeit einer weitern Fristverlängerung;

Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 20. April 2023 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.

Details zum Förderaufruf

Grundsätzlich gilt, dass Anfragen zu allen LEADER-Zielen gestellt werden können.

Zusätzlich gilt:

Grundvoraussetzung für eine Förderung aus LEADER 2014-2022 ist eine hinreichende Projektreife. Das Projekt soll deshalb bereits zum Zeitpunkt der Beschlussfassung in der LEADER-Aktionsgruppe (LAG) konzeptionell soweit fortgeschritten sein, dass unmittelbar nach einer Förderzusage durch die LAG eine Antragstellung bei der zuständigen Bewilligungsbehörde möglich ist. Das heißt, dass bereits alle für eine sofortige Bewilligung notwendigen Vorbereitungen abgeschlossen sein sollen (zum Beispiel je 3 Angebote zur Kostenplausibilisierung, evtl. Baugenehmigungen, finaler Kosten- und Finanzierungsplan/Finanzierungszusagen der Hausbank, usw.).

Wir weisen darauf hin, dass die Mittel der LEADER-Aktionsgruppe, die bisher im Rahmen des Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) und weiterer Landesprogramme zur Verfügung standen, zwischenzeitlich vollständig gebunden bzw. in einen landesweiten LEADER-Plafond zurückgeflossen sind. Deshalb beschließt die Aktionsgruppe in der o.g. Auswahlrunde, ohne über eigene Fördermittel zu verfügen. Antragsteller können im Falle eines positiven Beschlusses über ihr Vorhaben insofern keinen Anspruch auf Förderung (Bewilligung) herleiten, auch dann nicht, wenn alle Förderfähigkeitsvoraussetzungen erfüllt sein sollten.

Unsere LEADER-Aktionsgruppe wird jedoch alle positiv beschlossenen Vorhaben dem Land vorlegen und die Zuteilung der entsprechenden Fördermittel beantragen. Unsere Fördervorschläge stehen allerdings in Konkurrenz mit den Bedarfsanmeldungen anderer LEADER-Aktionsgruppen im Land. Es muss deshalb damit gerechnet werden, dass von allen LEADER-Aktionsgruppen im Land mehr Fördermittel beantragt werden, als in dem LEADER-Plafond noch Mittel verfügbar sind (Überzeichnung). Auf Landesebene wird in diesem Fall in einem transparenten und objektiven Verfahren die Mittel den einzelnen Projektträgern nach festgelegten Kriterien zugewiesen. Ob unsere LEADER-Aktionsgruppe mit ihren ausgewählten Projekten hierbei dann berücksichtigt werden können, ist gegenwärtig noch nicht absehbar.

Details zum Projektaufruf:

Datum des Aufrufes: 1. März 2023

Stichtag für die Einreichung der Anträge: 20. April 2023

Voraussichtlicher Auswahltermin: 25. Mai 2023

Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen

Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:

Für diesen Aufruf steht für die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben KEIN unmittelbares Budget zur Verfügung. Die LEADER-Aktionsgruppe meldet Projekte dem MLR, ob eine Zuweisung von Fördermitteln für die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben erfolgt, kann weder vorhergesagt noch zugesichert werden.

Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:

Projektanträge werden nach dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.

Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!

Wir bitten alle Interessierten möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da. Bitte beachten Sie, dass die Zeit bis zum Abgabetermin zur Projektgenese genutzt werden sollte, am Abgabedatum 20. April 2023 müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.