Fördermöglichkeiten

Für eine Förderung in LEADER gelten im wesentlichen folgende Voraussetzungen:

Das Projekt

  • entspricht den Leitzielen der Aktionsgruppe
  • liegt innerhalb des LEADER-Gebietes
  • ist innovativ/modellhaft für die Region und hat eine nachhaltige strukturelle Wirkung für Projektträger, Gemeinde und Region
  • die Förderung muss den Landes- und EU-Richtlinien entsprechen

Die Mitglieder des Auswahlausschusses (siehe Satzung)  der LEADER-Aktionsgruppe entscheiden über die Projekte, die initiiert oder finanziell unterstützt werden (siehe Geschäftsordnung Stand 24. September 2018 des Auswahlausschusses).

 

Jedes Projekt wird anhand eines Projektbewertungsformblatt Stand Juli 2016 bewertet. Der Auswahlausschuss beschließt die Projektbewertung.

Formblätter und Downloads

Weitere Fördermöglichkeiten

An die LEADER Geschäftsstelle werden unterschiedliche Förderanfragen gestellt, für die es teilweise Fachförderprogramme bzw. andere Fördermöglichkeiten gibt. Wir möchten mit folgender Übersicht auf einige Möglichkeiten verweisen. Da sich die Förderbedingungen immer wieder ändern, nennen wir keine Details, sondern dürfen auf die jeweilige Homepage bzw. Förderübersicht verweisen.

Das Europabüro der baden-württembergischen Kommunen veröffentlicht in der 2. Auflage das Handbuch "EU-Fördermöglichkeiten für Städte, Gemeinden und Landkreise in Baden-Württemberg" für die Förderperiode 2014 - 2020. Diese finden Sie hir LINK

 

  • LEADER ist ein Förderprogramm, das unter der Verwaltung des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum (MLR) steht. Der Förderwegweiser des MLR umfasst ein breites Spektrum an Fördermöglichkeiten. Über diesen Wegweiser gelangt man über die thematische Gliederung oder über die Stichwortsuche zu einer Vielzahl an Fördermöglichkeiten, auch über die Angebote des MLR hinaus: „Förderwegweiser MLR”

 

 

  • Eine gute Übersicht über die Fördermöglichkeiten im Rahmen von RWB “Regionale Wettbewerbsfähigkeit und Beschäftigung 2014-2020″ ist auf folgender Seite des Ministeriums für Ernährung und Ländlichen Raum dargestellt: “RWB-Förderung”

 

 

  • Das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR) steht in engem Zusammenhang auch mit der LEADER-Förderung. Teilweise werden die Formulare aus dem ELR auch in LEADER verwendet: „ELR”

 

  • Für den Bereich Energieeinsparförderung – auch für das Förderprogramm „Klimaschutz Plus” des Umweltministeriums – hält die „KEA” Klimaschutz- und Energieagentur Baden-Württemberg GmbH ihr Angebot unter folgendem Link bereit: „KEA”

 

  • Zur Gestaltung familienfreundlicher Kommunen gibt es eine Handreichung. Diese sowie ergänzende Informationen finden Sie unter dem Portal, das vom Ministerium für Arbeit und Soziales Baden-Württemberg beauftragt wurde: „Familienfreundliche Kommune”

Noch Fragen?

Bei allen Fragen rund um die Antragsstellung wenden Sie sich bitte an die Geschäftstelle.

Kontakt

Was ist die Summe aus 7 und 7?

LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben

c/o Landratsamt Sigmaringen
Leopoldstr. 4
72488 Sigmaringen
Tel: +49(0)7571/102-5010
Fax: +49(0)7571/102-5199
E-Mail: leader (at) lrasig (dot) de