Neue Fördermöglichkeit für Bürgerbusse

Land legt „Bürgerbusprogramm“ auf – Anträge jetzt möglich

Aus der PM des Landes:  „Das Ministerium für Verkehr hat ein neues Bürgerbusprogramm auf den Weg gebracht. Das Bürgerbusprogramm 2017 wird zum einen die Beschaffung von barrierefreien Fahrzeugen unterstützen und erstattet zum anderen anteilig in Form einer Kostenpauschale die Anschaffungskosten von „Personenbeförderungsscheinen“ für die ehrenamtlich tätigen Fahrerinnen und Fahrer.“

Die Neuanschaffung von Bürgerbussen wird mit einem pauschalen Förderbetrag in Höhe von 30.000 Euro für Niederflurbusse und mit 20.000 Euro für sonstige barrierefreie Busse bezuschusst. Gebrauchtfahrzeuge können wie bisher mit 25 Prozent des Anschaffungspreises, höchstens jedoch 15.000 Euro gefördert werden.

Fortgeführt wird ebenfalls die stark nachgefragte Kostenerstattung für den „Personenbeförderungsschein“. Die Erstattung erfolgt künftig mit einer Pauschale in Höhe von 250 Euro je Führerschein. Als Nachweis genügt eine Kopie des Führerscheins. Aus verwaltungsökonomischen Gründen wurde eine Bagatellgrenze für die Antragstellung eingeführt. Es müssen jeweils mindestens vier Führerscheine zur Kostenerstattung eingereicht werden.

Bürgerbusvereine, Bürgerinitiativen und Kommunen können darüber hinaus Rat und Hilfe des Landes in Anspruch nehmen. Das Kompetenzzentrum „Innovative Angebotsformen im ÖPNV“ der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg informiert mit einem Leitfaden und einer Internetseite zum Thema „Bürgerbusse“.

Weitere Informationen auf der Seite des Ministeriums für Verkehr: LINK

Vom LEADER-Fachausschuss Mobilität wird je nach örtlicher Situation die Anschaffung und der Betrieb von Bürgerbussen befürwortet – auch dies kann ein wichtiges Segment im Bereich der Mobilitätsangebote sein: LINK