Neues Förderprogramm des MWK: "FreiRäume"

Neues Förderprogramm "FreiRäume"

Mit dem neuen Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst (MWK) sollen neue Orte der Begegnung und des gemeinsamen Engagements in ländlichen Räumen geschaffen werden. Vom 2. März 2020 an können sich Gemeinden, Kultureinrichtungen, Vereine und bürgerschaftliche Initiativen mit kreativen Projekten um Fördermittel in Höhe von insgesamt 3 Mio. Euro bewerben. „FreiRäume“ ist Teil des Impulsprogramms der Landesregierung für den gesellschaftlichen Zusammenhalt.
„Gesellschaftlicher Zusammenhalt braucht gemeinschaftliche Orte, wo Menschen einander begegnen, sich austauschen und Zeit miteinander verbringen können. Wir wollen vor allem dort, wo es nur noch wenige solcher Orte gibt, Raum für Begegnung und Platz für neue Ideen schaffen“, begründet Kunststaatssekretärin Petra Olschowski das neue Förderprogramm des MWK.
„FreiRäume“ richtet sich gezielt an Vorhaben in ländlichen Räumen (Ländlicher Raum im engeren Sinne und Verdichtungsbereiche im Ländlichen Raum nach Landesentwicklungsplan 2002 Baden-Württemberg sowie vergleichbare, ländlich geprägte Orte.

Wer kann sich bewerben?

Bewerben können sich Gemeinden, die beispielsweise ihre Büchereien, Heimatmuseen und Musikschulen zu kulturellen Begegnungsorten weiterentwickeln und für neue Nutzungen öffnen wollen. Ebenso können Vereine und bürgerschaftliche Initiativen Anträge stellen, um zum Beispiel leerstehende Scheunen und Gaststätten für künstlerische Projekte, Kurse und Workshops oder als Proberäume umzufunktionieren. Auch die Umnutzung ehemaliger Kirchenräume kann gefördert werden, wenn sie beispielsweise für Kulturveranstaltungen, Bildungs- und Inklusionsangebote geöffnet werden.
Weiterhin können bestehende Kultureinrichtungen und Einrichtungen kultureller Bildung in ländlichen Räumen Fördermittel beantragen, um sich noch stärker für neue Nutzungen zu öffnen und zu „Dritten Orten“ weiterzuentwickeln.

Ebenfalls förderfähig: "Zukunftsmusik"

Die Förderlinie „Zukunftsmusik“ richtet sich gezielt an Kooperationen von Chören, Ensembles und Orchestern der Amateurmusik mit entsprechenden Partnern aus dem Profibereich. Sie sind eingeladen, außergewöhnliche Orte der Musik aufzuspüren, diese einzurichten und dort gemeinsame Konzerte oder musikalische Aufführungen zu veranstalten.

Antragsfristen, Formales:

Interessierte können sich bis zum 4. September 2020 für eine Förderung bewerben. Beantragt werden können 10.000 Euro bis maximal 100.000 Euro für eine Projektlaufzeit von sechs Monaten bis zu zwei Jahren.

Am 16. März 2020 gibt es eine Informationsveranstaltung zum Bewerbungsverfahren am Regierungspräsidium Tübingen.
Weitere Informationen zur Ausschreibung und die Bewerbungsunterlagen sind abrufbar auf der Seite des MWK.

Hintergrundinformationen

Das Förderprogramm „FreiRäume“ des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst ist Teil des Impulsprogramms für den gesellschaftlichen Zusammenhalt der Landesregierung. Mit 20 Millionen Euro unterstützt das Land Aktivitäten und Projekte – von der Förderung bürgerschaftlichen Engagements und der Bürgerbeteiligung über die Umsetzung einer Kampagne für eine respektvolle Diskussionskultur in den Sozialen Medien bis hin zur Wiederbelebung öffentlicher Orte im ländlichen Raum.

Informationen auf dieser Landesseite.