Impulsprogramm "Kunst trotz Abstand" des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst

Mit dem Impulsprogramm „Kunst Trotz Abstand“ stellt das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst 7,5 Mio. Euro aus dem Corona-Hilfsprogramm für Kunst und Kultur zur Verfügung, um die Arbeit von Kultureinrichtungen, Vereinen der Breitenkultur sowie freischaffende Künstlerinnen und Künstlern zu unterstützen.

Eine Antragstellung ist ab sofort möglich. Antragsberechtigt sind Kultureinrichtungen (zum Beispiel Soziokulturelle Zentren, Theater, Orchester, Bands und Ensembles, Museen, Kinos, Clubs etc.) sowie Vereine der Breitenkultur mit Sitz in Baden-Württemberg, die inhaltlich dem Ressort der Kunstabteilung des Ministeriums für Wissenschaft, Forschung und Kunst zugeordnet sind. Antragsberechtigt sind ausschließlich rechtlich eigenständige Kultureinrichtungen (zum Beispiel e.V., gGmbH, Stiftung, GbR, Einzelunternehmen etc.), die gemeinnützige Ziele verfolgen und deren Gründungsdatum vor dem 01.01.2020 liegt. Körperschaften des öffentlichen Rechts sind als Träger einer Kultureinrichtung antragsberechtigt.

 

Weitere Informationen zu den Förderinhalten und dem Antrags- bzw. Auswahlverfahren sowie den Link zur Antragstellung finden Sie auf der Homepage des Ministeriums unter dem Link "Kunst-trotz-Abstand"

 

Um weitere Fragen zum Impulsprogramm beantworten zu können, bietet das Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst Baden-Württemberg für alle Antragsteller eine Förderberatung per Webex an. Die erste Webex-Beratung findet am 13. August 2020 statt. Über weitere Termine und Einwahldaten werden Sie ebenfalls auf der Homepage unter dem obigen Link informiert.