Zwei Projekte wurden für eine Förderung aus Restmitteln beschlossen

Die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben hat am 7. Juli einen Projektaufruf für Restmittel aus dem Landesweiten LEADER-Plafond ausgerufen, siehe Aufruf. Bereits im Sommer konnte die LEADER-Aktionsgruppe das Projekt "Turn- und Festhalle, Neue Hallentechnik für Mensch und Umwelt" der Gemeinde Rottenacker positiv beschließen. Auf Grund steigender Kosten hat die Gemeinde eine entsprechende Erhöhung der Fördersumme beantragt. Die Mitglieder des Auswahlausschusses konnten auch diesen Antrag positiv beschließen.

Für die Badeaufsicht an den Schwarzachtalseen hat der Zweckverband Erholungs- und Freizeitzentrum Schwarzachtalseen einen Förderantrag für die Errichtung eines Badeaufsichtsgebäudes gestellt. Damit sollen auch die Badegäste bei Bedarf optimal versorgt werden können. Auch diese Bewerbung konnte die LEADER-Aktionsgruppe positiv beschließen.

Beide Projektideen die den aktuellen Förderbedingungen entspricht, wurde nun ausgewählt, allerdings noch unter Vorbehalt der Mittelverfügbarkeit.  Grundsätzlich ist es derzeit nicht leicht, die Vorgaben einzuhalten, die für den Restmittel-Plafond gelten: es müssen Projekte sein, die nach der ELR-Richtlinie förderfähig sind und vor allem bereits weitgehend fertig geplant sind. So muss beispielsweise, sofern eine Baugenehmigung notwendig ist, diese bereits vorliegen oder innerhalb weniger Wochen erteilt werden. Eine weitere Hürde sind die Angebote: alle geplanten Ausgaben müssen mit mindestens drei Angeboten plausibilisiert werden.

Umso mehr freuten sich die LEADER-Mitglieder, dass sogar zwei Projekte die Hürde geschafft haben und zur Förderung vorgeschlagen wurden. Die Einplanung der Restmittel vom Land wurde bereits beantragt, eine Rückmeldung steht noch aus. Sollte diese positiv erteilt werden, folgt als nächster Schritt die formale Bewilligung, zu der die Projektträger nun einen vollständigen Antrag innerhalb kurzer Zeit bei den Bewilligungsstellen einreichen müssen.

Wir gratulieren den Projektträgern zur Auswahl und wünschen nun erfolgreiche Bewilligung und eine gute Projektumsetzung!



Antragstellung noch bis 15. Oktober 2020

Aktuell besteht wieder und voraussichtlich letztmalig in diesem Jahr bis 15. Oktober 2020 die Chance auf zusätzliche Restmittel. Es besteht somit weiterhin die Möglichkeit, sich mit Projekten zu bewerben. Neue Förderprojekte müssen der Richtlinie des Entwicklungsprogramms Ländlicher Raum entsprechen und binnen kurzer Zeit bewilligungsreif sein.

 

Bitte beachten Sie den Projektaufruf!

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