Förderprogramm Landmusik mit 850.000 € gefüllt

Projektförderung

Die Leistungen der Kulturschaffenden im ländlichen Raum sind bereits jetzt beeindruckend. Mit großem Engagement und oft ehrenamtlicher Arbeit werden bewegende musikalische Momente geschaffen. Ob ein klassisches Konzert in der Scheune, ein Wettbewerb von Schüler*innenbands, ein Erlebnispfad zu musikalischen Inspirationsorten, musikalische Begegnung von Migrationskulturen und Musikvereinen, DJing für alle, Übungsräume in ungenutzten Gebäuden, gemeinsames Musizieren von Profi- und Amateurmusiker*innen, der Fantasie sind keine Grenzen gesetzt, solange sie sich auf einen konkreten ländlichen Ort beziehen und grundsätzlich für jeden/jede zugänglich sind.

Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen und die Identifikation der Bürgerinnen und Bürger mit ihrer Region stärken. Projekte können anteilig bis zu 75% mit einem Förderbetrag von mindestens 2.000 bis maximal 10.000 € gefördert werden. Dieses Förderformat richtet sich an Profis und Laien gleichermaßen. Antragsberechtigt sind:

  • Initiativen von engagierten Bürger*innen und/oder Einzelpersonen
  • Kultur- und Bildungsinstitutionen (Musikschule, Kirche, Kulturverein, Schule, usw.)
  • Kommunal oder bürgerschaftlich getragene Einrichtungen unabhängig von der Rechtsform

Die geförderten Projekte müssen an einem konkreten Ort im ländlichen Raum stattfinden. Die fachkundige unabhängige Jury bewertet unter den eingehenden Anträgen die Qualität und die Kreativität des musikalischen Angebotes unter besonderer Berücksichtigung dieser Kriterien:

  • Ermöglichung und Unterstützung von musikalischem/kulturellem Engagement
  • Vernetzung musikalischer Bildungsangebote mit bestehenden Strukturen schaffen
  • Anregung zu weiterem musikalischem/kulturellem Engagement
  • besondere Kulturangebote mit Alleinstellungsmerkmal
  • intergenerationelle, inklusive, interkulturelle Angebote
  • breit angelegt, genreübergreifend, bezahlbar, erreichbar und für jeden/jede zugänglich

Neben einer aussagefähigen Projektbeschreibung muss für dieses Förderformat ein Budgetplan eingereicht werden, aus dem die Ausgaben und Einnahmen des geplanten Projektes hervorgehen. Der Antragsteller / die Antragstellerin muss einen Eigenanteil von 25% der Aufwendungen tragen.

Quelle: Homepage Landmusik Projektförderung

Zeitplan

1.4.2021 bis 14.5.2021: Ausschreibungszeitraum für die Projektförderung
Einsendeschluss: 14.5.2021, 23:59 Uhr.

Juni 2021: Bekanntgabe der geförderten Projekte.

Juli 2021: Auszahlung der Fördermittel und Preisgelder.

Bitte beachten Sie den Zeitplan!

Drei Bausteine

Beachten Sie die drei Bausteine der Förderinitiative:

  1. Projektförderung: Die Projektförderung Landmusik unterstützt Unternehmungen, die Musik im ländlichen Raum erlebbar machen.
  2. Landmusikort: Besondere Ehre für besondere Orte: Schon heute werden viele kreative Ideen im ländlichen Raum umgesetzt.
  3. Fortbildung: An vier Standorten bieten wir Fortbildungen im Rahmen des Landmusik-Programms zu diversen Themen an.

Informationen und Anträge

Weitergehende Informationen, Hintergründe, Antragsverfahren und Zeitplan ... auf der eigenen Homepage: www.landmusik.org

Texte und Logo dieses Beitrages stammen von der Homepage Landmusik.