Projektaufruf für LEADER-Vorhaben
LEADER ruft 150.000 € EU-Fördermittel aus - Landesmittel kommen hinzu
Beim parallelen Projektaufruf für "nicht investive Projekte" können nur private Organisationen Anträge einreichen - bei diesem hier sind alle Antragstellenden zugelassen, insbesondere auch Kommunen. Dieser Aufruf gilt somit für nicht investive Projekte (Konzepte, Machbarkeitsstudien, Kunst und Kultur ...) wie auch für investive Maßnahmen (alles was "gebaut", an- oder eingebaut wird...) privater, gewerblicher und kommunaler Projektträger.
Die Infos in Kürze:
- Ihr Projekt entspricht den LEADER-Zielen?
- Alle Handlungsfelder sind möglich.
- Die Fördermodule 1 (Kommunal...), 2 (ELR, privat, gewerblich ...) 4 (Förderung von Unternehmerinnen) und 6 (private mit kommunaler Unterstützung) sind möglich.
- Ihr Projekt sollte realistisch möglich sein, da bei einer Förderauswahl nach drei Monaten alle Fördervorausseitzungen geklärt sein müssen (wie beispiesweise eine Baugenehmigung oder die Gesamtfinanzierung).
Dann können Sie Ihre Projektanfrage jetzt - und bis spätestens 15. August 2024 - an uns richten. Sie haben Fragen oder sind sich nicht ganz sicher? Fragen Sie uns.
Details zum Förderaufruf
Es sind Anfragen zu allen LEADER-Zielen möglich.
Datum des Aufrufes: 12. Juli 2024
Stichtag für die Einreichung der Anträge: 15. August 2024
Voraussichtlicher Auswahltermin: 11. September 2024
Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen, gerne digital, siehe Kontakt.
Höhe des Budgets, das für diesen Aufruf bereitsteht:
Für diesen Aufruf stellt die LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben 150.000 € EU-Fördermittel zur Verfügung. Je nach Fördermodul stehen zusätzliche Landesmittel in begrenztem Umfang zur Verfügung.
Hinweise auf die geltenden Auswahlkriterien:
Projektanträge werden nach dem Auswahlverfahren anhand des Projektbewertungsformblattes bewertet und entsprechend ausgewählt.
Projekte können nur bis maximal 700 Tsd. € förderfähige Gesamtkosten beantragt werden, i.d.R. sollen jedoch kleinere Vorhaben unterstützt werden.
Die Gültigkeit der LAG-Beschlüsse wird i.d.R. auf 3 Monate befristet. Das heißt, spätestens nach drei Monaten nach Zutimmung durch die LEADER-Aktionsgruppe muss ein bewilligungsreifer Förderantrag (je nach Vorhaben falls nötig inkl. Baugenehmigung / Finanzierungsbestätigung ...) eingereicht werden.
Wie reichen Sie den Antrag ein?
Sie können den Antrag formlos an uns richten. Gerne können Sie Ihre Projektidee anhand folgender Beschreibung darstellen: Projektbeschreibung vorab (hier als Word-Datei oder alternativ als PDF-Datei: Projektbeschreibung vorab)
Sie haben Fragen? Wir beraten gerne!
Wir bitten alle Interessierten möglichst frühzeitig mit ihrer Projektidee Kontakt mit der LEADER-Geschäftsstelle aufzunehmen: wir beraten gerne und sind weiterhin für Sie da. Bitte beachten Sie, dass die Zeit bis zum Abgabetermin zur Projektgenese genutzt werden sollte, am Abgabedatum 15. August 2024 müssen die Unterlagen vollständig und korrekt sein.