Informationen zum Projektaufruf über 500.000 €
Kurz vor Weihnachten ist es wieder so weit: LEADER Oberschwaben stellt in einem weiteren Aufruf 500.000 Euro EU-Fördermittel bereit für Projekte, die zur nachhaltigen strukturellen Weiterentwicklung der Region beitragen. Doch was bedeutet das eigentlich? Wer kann einen Antrag stellen? Und was sind die Rahmenbedingungen?
Im Folgenden wollen wir Sie über diese Fragen informieren. Außerdem finden Sie hier die Termine für unsere Online-Beratung.
Wer kann einen LEADER-Antrag stellen?
Prinzipiell können Kommunen sowie andere öffentliche Einrichtungen wie Kirchen, aber auch (kleinere) Unternehmen, Privatpersonen, Vereine oder Institutionen aller Art Anträge stellen.
Wann ist ein Projekt förderfähig?
Hier die wichtigsten Punkte:
- Wenn es innerhalb der Kulisse von LEADER Oberschwaben liegt.
- Wenn mit der Durchführung mindestens ein Ziel des Regionalen Entwicklungskonzepts unterstützt wird.
- Wenn mit der Umsetzung noch nicht begonnen wurde, die Projektplanung aber so weit fortgeschritten ist, dass die Kosten aufgestellt und evtl. notwendige Genehmigungen bereits weitgehend geklärt wurden.
- Wenn die Gesamtkosten 700.000 Euro netto nicht überschreiten.
- Wenn es keine kommunale Pflichtaufgabe darstellt.
- Wenn es sich nicht um eine Ersatzinvestition handelt.
Welche Bereiche sollten die Projekte strukturell und nachhaltig voranbringen?
- Energiewende, Klimaschutz
- menschliches Wohlbefinden und soziale Gerechtigkeit
- Kreislaufwirtschaft
- nachhaltige Agrar- und Ernährungssysteme
- nachhaltiges Bauen und Verkehrswende
Innerhalb dieser Bereiche sind Projekte denkbar, die zur Entwicklung touristischer Angebote, zum Klimaschutz, zur Grund- und Nahversorgung, zur Dorfgestaltung und -entwicklung oder zur Existenzgründung mit Schaffung neuer Arbeitsplätze beitragen. Wichtig dabei ist, dass sie einen Mehrwert für die Region nach sich ziehen.
Können auch nicht-bauliche Maßnahmen im Bereich Kunst und Kultur gefördert werden?
Ja, sofern sie eine strukturelle Bedeutung für die Region haben. Beispiele aus der Vergangenheit sind der Unlinger Theaterkarren, die Steinskulptur „Brückenstein“ in Kanzach, das Internationale Guckkasten-Treffen auf Schloss Neufra, der Literaturcampus U15 des Literaturnetzwerks Oberschwaben, das Fidelis-Musical in Sigmaringen, Kunst am Giebel einer Radlerunterkunft in Rottenacker.
Können Konzepte und Machbarkeitsstudien gefördert werden?
Ja, sofern sie eine strukturelle Bedeutung für die Region haben. Beispiele hierfür sind:
- Eine Organisation möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie setze ich aktiven Ressourcenschutz / Klimaschutz in meinem Bereich / Quartier / Ortsteil um?“ – also ein praxisbezogenes „Umsetzungs-Konzept“ zu LEADER-Themen …
- Eine Organisation / Firma möchte ein Konzept oder eine Moderation / Praxisbegleitung zum Thema „Wie kann ich Nachhaltigkeit / Gemeinwohl / regionale Kreisläufe in meinem Organisationsbereich konkret umsetzen bzw. voranbringen?“ – oder auch eine teils aufwendige und teure Zertifizierung in diesen Themenbereichen (z.B. Zertifizierung Gemeinwohlökonomie) …
- Eine Organisation / ein Verein möchte ein Kultur- oder Tourismuskonzept erarbeiten, evtl. auch im Verbund mit anderen
Sie sind sich unsicher, ob Ihr Projekt/Ihre Idee förderfähig ist?
Wenn Sie sich vor der Antragstellung beraten lassen oder ganz allgemein über LEADER informieren wollen, bietet die Geschäftsstelle vier einstündige Online-Termine an – ganz unkompliziert, ohne Anmeldung, kostenfrei.
- Donnerstag, 12.12.2024, um 17 Uhr
- Freitag, 13.12.2024, um 11 Uhr
- Mittwoch, 18.12.2024, um 13 Uhr
- Donnerstag, 09.01.2025, um 17 Uhr
Alle Termine finden per WebEx statt. Den jeweiligen Zugangslink finden Sie unter Termine.
Fristen zum aktuellen Projektaufruf
- Datum des Aufrufs: 29.11.2024
- Stichtag für die Einreichung der Anträge: 24. Januar 2025
- voraussichtlicher Auswahltermin: 13. März 2025
- Adresse für die Einreichung: digital unter leader@lrasig.de oder postalisch an LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen
- telefonischer Kontakt: 07571/102-5010
Alle Infos siehe aktueller Projektaufruf