Projektaufruf für „Kleinprojekte 2025“ im Zeichen der Nachhaltigkeit!

Ihre Projektideen sind gefragt – 80% Förderung – REK und GAK sind Fördergrundlage!

Die LEADER-Aktionsgruppe ruft auch für das Jahr 2025 auf, Projektideen für „Kleinprojekte“ einzureichen. Diese Fördermöglichkeit wird im Rahmen des Regionalbudgets 2025 angeboten, es handelt sich um Fördermittel vom Land Baden-Württemberg (Ministerium für Ländlichen Raum und Verbraucherschutz) sowie von den Gemeinden und Landkreisen des LEADER-Aktionsgebietes. Dieses Jahr stehen 125.000 € Fördermittel des Landes plus kommunale Mittel der Gemeinden und Landkreise für die Kleinprojekte bereit.

Die Mitglieder der LEADER-Aktionsgruppe freuen sich über diese Fördermöglichkeit, die der Bund, das Land, die Landkreise und die Gemeinden alle gemeinsam ermöglichen. In 2019 konnten 30 Projekte, in 2020 insgesamt 21 Projekte, 17 Projekte in 2021, 20 Projekte in 2022, 20 Projekte in 2023 sowie 17 Projekte in 2024 erfolgreich unterstützt werden.

Reichen Sie auch Ihre Idee ein, die der strukturellen Verbesserung der Region dient!

Die Kleinprojekte 2025 sind:

50% der Fördermittel für ökologische und soziale Nachhaltigkeitsprojekte

Aufgepasst - die Chance für Ideen, die der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit besonders dienen: die Hälfte der Fördermittel sind reserviert für diese Ziele!

Der LEADER-Aktionsgruppe geht es um aktive Unterstützung von Projekten, die den vier Bereichen der ökologischen und sozialen Nachhaltigkeit besonders dienen:

  1. dem Klimaschutz / der Klimaanpassung
  2. dem Ressourcenschutz / der Energieeinsparung/-effizienz
  3. der Biodiversität / dem Naturschutz
  4. für Soziales / der Integration

Sie haben eine Idee? Reden Sie mit uns – reichen Sie Ihre Idee ein, die einen entsprechenden Beitrag zur strukturellen Entwicklung in diesen Bereichen leisten kann.

Doch – wann dient ein Projekt besonders diesen Zielen? Wie immer erfolgt die Auswahl der zu fördernden Projekte transparent anhand der Projektbewertung – siehe unten. Als Auswahlmöglichkeit wurde festgelegt, dass ein Projekt im Sinne des Projektaufrufes dann als ökologisches und soziales Nachhaltigkeitsprojekt gilt, wenn der Auswahlausschuss im Projektbewertungsformblatt unter Punkt „Ökologische und soziale Nachhaltigkeit“ das Projekt mit insgesamt mindestens 5 Punkten bewertet.

Projektaufruf Kleinprojekte 2025

Einzelheiten zum Projektaufruf Kleinprojekte im Rahmen des Regionalbudget 2025:

  • Projekte müssen den Zielen der LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben und somit dem REK entsprechen. Ebenso müssen Projekte dem GAK-Rahmenplan (dem "Rahmenplan der Gemeinschaftsaufgabe Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes") entsprechen in folgenden Abschnitten:
    1 "Planungsinstrumente der Ländlichen Entwicklung"
    2 "Regionalmanagement"
    3 "Dorfentwicklung"
    4 "Dem ländlichen Charakter angepasste Infrastrukturmaßnahmen"
    7 "Kleinstunternehmen der Grundversorgung"
    8 "Einrichtungen für lokale Basisdienstleistungen"
  • Beantragt werden können Kleinprojekte, die in Planung und Umsetzung nicht teurer als 20.000 € (netto) sind.
  • Die förderfähigen Projektkosten sind bei 15.000 € gedeckelt, dies entspricht einer maximalen Förderung von 12.000 € je Projekt.
  • Projektträger, die im Jahr zuvor eine Kleinprojektförderung erhalten haben, sind von diesem Projektaufruf ausgeschlossen.
  • Projekte, die der landwirtschaftlichen Urproduktion dienen, sind von der Förderung ausgeschlossen.
  • Der Fördersatz beträgt 80% der Nettokosten.
  • Stichtag für die Einreichung der Anträge: 31. März 2025
  • Adresse für die Einreichung der Anträge und Auskünfte zum Aufruf:
    LEADER-Aktionsgruppe Oberschwaben, c/o Landratsamt Sigmaringen, Leopoldstr. 4, 72488 Sigmaringen.
  • Kontaktdaten für weitere Informationen und evtl. Fragen: siehe Kontakt
  • Voraussichtlicher Auswahltermin für die Projekte ist Donnerstag, 22. Mai 2025.

Achtung Hinweis: Gerne können Projektideen frühzeitig eingebracht werden, um evtl. die Chance zu haben, die ein oder andere Anforderung in Richtung Förderfähigkeit zu entwickeln. Am Stichtag müssen die Antragsunterlagen vollständig in der Geschäftsstelle vorliegen.

Wie ist das Vorgehen? Wie der zeitliche Ablauf?

  • Sie beschreiben Ihr Projekt formlos oder auf dem Projektdatenblatt für Kleinprojekte (als PDF-Datei, oder als Word-Datei: Projektdatenblatt für Kleinprojekte) und reichen die Idee fristgerecht ein.
  • Zur Plausibilisierung der notwendigen Ausgaben in Ihrem Projekt legen Sie für alle Ausgaben in der Regel mindestens zwei Angebote bei.
  • Die LEADER-Aktionsgruppe bewertet die prinzipiell als förderfähig eingestuften Projektanträge auf Grundlage der Geschäftsordnung Regionalbudget und dem entsprechenden Bewertungsformblatt. Es können maximal die für das Kalenderjahr zur Verfügung stehenden Fördermittel an Projekte vergeben werden.
  • Die ausgewählten Antragsteller stellen einen formalen Förderantrag mit diversen Zusatzangaben, anschließend wird eine „Vereinbarung zur Durchführung einer Einzelmaßnahme im Rahmen des Regionalbudgets LEADER“ geschlossen.
  • Die ausgewählten Antragsteller setzen danach ihre Investition um, bezahlen diese und reichen den Verwendungsnachweis unmittelbar danach bis zum jeweils vereinbarten Datum bei der LEADER-Geschäftsstelle ein (inkl. Belegliste, bezahlter Rechnung und Nachweis über den Zahlungsvorgang sowie einem kurzen Abschlussbericht).
  • Danach prüft die jeweilige Gemeinde oder alternativ die LEADER-Geschäftsstelle die Investition vor Ort in einer „Inaugenscheinnahme“.
  • Anschließend wird der Verwendungsnachweis geprüft und bei vollständiger positiver Prüfung der Zuschuss ausbezahlt.

Achtung Zeitplan in 2025:

Da es sich um das Regionalbudget 2025 handelt, muss das Projekt noch in 2025 komplett umgesetzt werden und der Zuschuss an die Endbegünstigten bis 14. Februar 2026 ausbezahlt werden. Das heißt, es können keine mehrjährigen Projekte gefördert werden und es ist nur dann machbar, wenn alle Antragsunterlagen fristgerecht, vollständig und korrekt abgegeben werden, die Projekte zeitnah umgesetzt werden und danach auch der Verwendungsnachweis komplett sowie korrekt fristgerecht abgegeben wird.

Stimmen die Unterlagen nicht oder werden diese zu spät abgegeben, so dass eine Auszahlung des Zuschusses nicht fristgerecht möglich ist, verfällt der Zuschuss gänzlich!

Welche Investitionen sind denkbar?

Die LEADER-Aktionsgruppe gibt keine Ideen vor, hat keine Liste an möglichen Projekten. Warum? Weil wir davon ausgehen, dass die besten Ideen von den Menschen vor Ort kommen, weil jeder selbst am besten weiß, was zur strukturellen Entwicklung im Sinne der LEADER-Ziele von Nöten ist. Also: Ihre Idee ist gefragt!

Dennoch ein paar Möglichkeiten, die als Ideengeber anregen können:

Beispiele finden Sie auch auf unserer Projektseite.

Fragen?

Bei Fragen, wenden Sie sich gerne an uns!